
„...Durch der Hände lange Kette
um die Wette
fliegt der Eimer, hoch im Bogen
sprützen Quellen, Wasser wogen…“
(aus: Das Lied von der Glocke, von Friedrich Schiller)
Die erste bekannte Feuerordnung besagte, dass es für jeden Bürger Pflicht sei, einen Löscheimer zu besorgen. Diese persönlich angeschafften Eimer trugen den Namen des Besitzers oder dessen Hausnummer und mussten stets greifbar sein. Die FFW Hebertsfelden ist in der glücklichen Lage, noch so einen Löscheimer vorweisen zu können.